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   BPatG, 07.04.2004 - 29 W (pat) 108/03   

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BPatG, 07.04.2004 - 29 W (pat) 108/03 (https://dejure.org/2004,29852)
BPatG, Entscheidung vom 07.04.2004 - 29 W (pat) 108/03 (https://dejure.org/2004,29852)
BPatG, Entscheidung vom 07. April 2004 - 29 W (pat) 108/03 (https://dejure.org/2004,29852)
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  • BGH, 05.12.2002 - I ZB 19/00

    Darf "Winnetou" als Marke eingetragen bleiben?

    Auszug aus BPatG, 07.04.2004 - 29 W (pat) 108/03
    Wegen des engen sachlichen Zusammenhangs zwischen Printmedien und den Dienstleistungen ihrer Veröffentlichung und Herausgabe erschließt sich dieser beschreibende Bedeutungsgehalt auch unmittelbar in Verbindung mit den Dienstleistungen "Herausgabe und Verbreitung von Informationen in Form von Ton, Sprache, Bild und/oder Daten über Kabelfernsehen" (vgl BGH GRUR 2003, 342, 343 - Winnetou).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 07.04.2004 - 29 W (pat) 108/03
    Einer Wortmarke fehlt nur dann die Unterscheidungskraft, wenn ihr ein für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann oder es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (stRspr; vgl BGH GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice).
  • BGH, 13.06.2002 - I ZB 1/00

    "Bar jeder Vernunft"; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 07.04.2004 - 29 W (pat) 108/03
    Mangelnde Unterscheidungskraft einer Wortfolge wird daher regelmäßig bei beschreibenden Angaben oder Anpreisungen und Werbeaussagen allgemeiner Art angenommen (stRspr; vgl BGH GRUR 2002, 1070, 1071 - Bar jeder Vernunft).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2004 - C-329/02

    SAT.1 / HABM

    Auszug aus BPatG, 07.04.2004 - 29 W (pat) 108/03
    Auch unter Berücksichtigung der Schlussanträge des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs vom 11. März 2004 in der Rechtssache C-329/02 - SAT.2 - ergibt sich nichts anderes.
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